Wie ist die Kündigungsfrist beim Krankenkassen wechseln?

 

Die reguläre Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zwei volle Monate zum Monatsende.

 

Ab wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

 

Du kannst nach 18 Monaten Mitgliedschaft jederzeit Deine Krankenkasse wechseln und eine leistungsstärkere oder kostengünstigere Krankenkasse wählen.

 

Gibt es bei der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht?

 

Erhöht Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kannst Du auch vorher die Krankenkasse wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt von der Ankündigung der Erhöhung bis zum Ende des ersten Monats des erhöhten Zusatzbeitrags.

Beachte hierbei die Ausnahme "spezieller Wahltarife" für Krankengeld bei Selbständigen. Wenn Du so einen Tarif abgeschlossen hast, geht der Wechsel erst nach 36 Monaten.

 

Wie funktioniert der Krankenkassenwechsel?

 

Nachdem Du dir eine neue Krankenkasse ausgesucht hast, ist es nötig bei Deiner alten Krankenkasse mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Deine neue Kasse braucht die offizielle Kündigungsbestätigung, die Dir Deine alte Kasse innerhalb von zwei Wochen zusenden muss, zwingend zur Anmeldung.

 

Wann wird meine Kündigung wirksam?

 

Jede Kündigung – auch die nach einer Beitragserhöhung – wird erst mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam.
Wenn Du keine Kasse findest, bleibst Du automatisch Mitglied der bisherigen Krankenkasse.

 

Krankenkasse wechseln mit Vorerkrankung?

 

Ja, Du kannst auch bei einer Vorerkrankung die Krankenkasse wechseln.

Dein gesundheitlicher Zustand spielt keine Rolle da die gesetzlich Krankenversicherung eine Solidarversicherung ist. Wenn Du also freiwillig gesetzlich versichert oder versicherungspflichtig bist, muss Dich die Krankenkasse annehmen.